HÄUFIGE FRAGEN

Ein Energieberater von EMHAY unterstützt Sie auf dem Gebiet der Energieeffizienz und Fördermittel. Dies kommt dann infrage, wenn Sie eine neue Immobilie erworben haben oder Ihr Bestandsgebäude sanieren möchten. In diesen Fällen hilft Ihnen unser Energieberater mit den erforderlichen Energieausweisen, Sanierungskonzepten, dem individuellen Sanierungsfahrplan, die Inanspruchnahme von Förderungsmitteln und der Baubegleitung. Der Energieberater nimmt an Baubesprechungen teil und stellt den Ansprechpartner zu Fragen rund um die energetische Sanierung dar. Er hält alle Informationen zu den Bauausführungen von Beginn der Planung bis zur Ausführung der Arbeiten fest. Aber auch während der Sanierungsphase dokumentiert er jeden Baufortschritt, empfiehlt Änderungen und bestätigt am Ende die durchgeführte Umsetzung. Ein Energieberater muss in zwei Fällen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) verpflichtend herangezogen werden: Eine Energieberatung ist verpflichtend für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie für Eigentümer, wenn Sie eine umfangreiche Sanierung planen und sachgerecht umsetzen möchten.

Die Kosten für eine umfassende Energieberatung können nicht generell beziffert werden. Hier ist zu berücksichtigen, welche Art Immobilie Sie besitzen. Demnach fällt auch die Preiskalkulation unterschiedlich aus.

Die zu erwartenden Kosten für eine Energieberatung hängen vom Anfahrtsweg, von der Anzahl der Wohneinheiten, der Komplexität des Gebäudes, Art und Umfang der vorliegenden Planungsunterlagen sowie der erforderlichen Dokumentation zur Bausubstanz bzw. der Anlagentechnik etc. ab. Alle Aspekte fließen detailliert in ein individuelles Angebot ein.

Eine Energieberatung, aus der zielführende Empfehlungen für eine energetische Optimierung von Gebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) hervorgehen, rechnet sich in jeder Hinsicht mit Blick auf die zu erwartenden Einsparpotenziale. Für die Inanspruchnahme einer Energieberatung haben Sie die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Für diese benötigen Sie jedoch einen zertifizierten Energieberater der dena Experten-Liste. Eine staatliche Förderung für die Sanierung können Sie von der KfW bekommen. Aber auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können Sie eine BAFA-BEG-Förderung erhalten, wofür Sie jedoch Dokumente benötigen, die Ihn nur ein Energie-Effizienz-Experte ausstellen kann.

Je nachdem, welche Leistungen Sie im Rahmen der Energieberatung in Anspruch nehmen, können Sie eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. der KfW erhalten. Die Kosten für eine Energieberatung vor Ort werden von der BAFA mit Fördermitteln unterstützt. Gerne informieren wir Sie zu den aktuellen Fördersätzen, die für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten unterschiedlich ausfallen. Auch für die Fachplanung und Baubegleitung werden die Kosten zu einem beträchtlichen Teil übernommen. Die förderfähigen Höchstgrenzen für eine Energieberatung sind bei Nichtwohngebäuden abhängig von der thermisch konditionierten Nettogrundfläche. Bei Nichtwohngebäuden können ebenso für die Fachplanung und Baubegleitung Fördermittel in Anspruch genommen werden. Für Neubauten erhalten Sie den Effizienzhaus-Zuschuss KfW 461 und bei bereits bestehenden Gebäuden den Förderkredit KfW 261/262. Die KfW fördert in beiden Fällen die Leistung des Energieberaters anteilig je nach den aktuell förderungsfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus. Alternativ können Sie auch eine Förderung vom BAFA erhalten. Den Antrag auf die Gewährung der Fördermittel können Sie entweder selbst über das Zuschuss-Portal der KfW oder das BAFA-Portal online vornehmen oder aber durch einen Energieberater für Sie vornehmen lassen. Die Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.