BAFA Förderung
Umbaumaßnahmen fördern lassen – mit dem Förderprogramm des
Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist neben der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein bedeutendes Förderinstitut auf bundesweiter Ebene. Mit der Einführung des Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ für Gebäudesanierungen mit Einzelmaßnahmen hat das BAFA seine Zuständigkeit erweitert.
Seit dem 1. Januar 2021 ist das BAFA nicht nur für die Förderung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und Heizungsoptimierung verantwortlich, sondern auch für sämtliche anderen Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen. Dazu gehören die Anlagentechnik und energetische Sanierungen der Gebäudehülle. Zudem werden Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung unterstützt sowie alle umgebenden Maßnahmen der genannten Gewerke, wie beispielsweise das Fräsen einer Fußbodenheizung, das Aufstellen eines Gerüsts oder das Neueindecken des Dachs.
Heizung
Für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, wie Wärmepumpen, beträgt die Förderung aktuell mindestens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 21.000 Euro. Bei Solarthermie-Anlagen beträgt die Förderung aktuell 25 Prozent der Kosten. Unter bestimmten Bedingungen können sich die Förderungen durch Boni weiter erhöhen. Zu diesen Boni gehört zum Beispiel der Klima-Geschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer in Höhe von aktuell 20 % sowie der Einkommensbonus in Höhe von 30 %. Allerdings ist der Gesamtfördersatz auf 70 % der förderfähigen Kosten von maximal 30.000 € gedeckelt – dies gilt für ein Einfamilienhaus. Liegen mehrere Wohneinheiten vor, erhöht sich die Höchstgrenze förderfähiger Kosten staffelweise. Welchen Fördersatz Sie für die jeweilige Heizung erhalten, erfahren Sie in der nachfolgenden Grafik:
Seit der BEG Novelle vom 28.07.2022 werden mit Gas betriebene Heizungsanlagen nicht mehr gefördert.
Öl-Brennwertheizungen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen und ihre Installation soll ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. Um bereits vorher den Austausch vieler Ölheizungen zu fördern, vergibt das BAFA seit dem 01.01.2024 einen Klima-Geschwindigkeits-Bonus in Höhe von aktuell 20 % für alte Ölheizungen: Wer diese gegen eine förderfähige Heizungsanlage tauscht, erhält eine Förderung von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus gilt auch für Gasetagenheizungen und Gasheizungen, die seit über zwei Jahrzehnten in Betrieb sind, sowie für Nachtspeicheröfen.
Gebäudehülle
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie z.B. Austausch von Fenster, Außenwanddämmung oder Dachsanierung können pro Kalenderjahr Kosten in Höhe von 30.000 € pro Wohneinheit gefördert werden. Der Fördersatz beträgt hierbei 15 %. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten erhöht sich bei Umsetzung der Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans auf 60.000 € pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Auch der Fördersatz erhöht sich auf 20 % – es macht also Sinn, vor der Sanierung einen individuellen Fahrplan erstellen zu lassen, der Sie bei der Sanierung unterstützt.
Zusätzlich unterstützt das BAFA Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 2.500 Euro (50 Prozent der förderfähigen Kosten) bei einem Einfamilienhaus. Für die Optimierung von Heizung, Anlagentechnik und energetischer Sanierung der Gebäudehülle beträgt die Förderung immer mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 9.000 Euro von insgesamt höchstens 60.000 Euro bei einem Einfamilienhaus. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, gibt es einen Bonus in Höhe von 5 %. In der nachfolgenden Grafik haben wir die Höchstgrenze förderfähiger Kosten sowie die Fördersätze für die genannten Maßnahmen zusammengefasst: