Grundlegendes zu Förderungen

Ein grober Überblick zu Förderungen für energetische Sanierungen

Die Beantragung von Förderungen für die energetische Sanierung eines Hauses kann schnell kompliziert werden, besonders mit den schrittweisen Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab Anfang 2021. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind bundesweit tätige Förderinstitute, die von den Änderungen der BEG betroffen sind und Finanzhilfen in Form von Krediten oder Zuschüssen bereitstellen. 

In unserem folgenden Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten bestehen, welche Institute involviert sind und mit welchen Förderbeträgen Sie rechnen können. Außerdem beleuchten wir, warum es ratsam ist, einen Energieberater, der in der dena (Deutsche Energieagentur) gelistet ist, einzubeziehen, egal ob es um die Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik geht. 

BAFA & KfW 

Die Bundesförderung auf Bundesebene wird im Wesentlichen von zwei Instituten, dem BAFA und der KfW, verwaltet, die dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) unterstellt sind. Das Geld für diese Förderungen stammt ebenfalls aus dem BMWi. Obwohl sich die Einführung der BEG durch das BMWi nicht auf die Herkunft der Fördermittel auswirkte, wurden die bestehenden Förderprogramme neu strukturiert und in der BEG zusammengefasst, was zu mehrfachen Anpassungen der Förderungen führte. 

Absetzen von Steuern

Abgesehen von staatlichen Förderungen besteht die Möglichkeit, Teile der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen. Diese verschiedenen Förderinstrumente zielen darauf ab, die CO2-Emissionen zu reduzieren und sind Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung, das die Umsetzung von EU-Richtlinien zum Klimaschutz umfasst. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden die bestehenden Förderprogramme überarbeitet und als Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgelegt. Vorsicht: Steuervergünstigungen und die genannte Förderung lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Am besten vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, damit wir für Ihren individuellen Fall eine optimale Lösung finden können. 

 

Vorschriften

Die festgelegten Fördergelder in der BEG sind an viele komplexe Vorschriften geknüpft. Zum Beispiel erfordert eine dieser Vorschriften die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten in die Sanierung. Obwohl dies nicht überall vorgeschrieben ist, ist es generell ratsam, einen solchen Experten einzubeziehen, da er die Sanierung ganzheitlich planen kann und die verschiedenen Gewerke koordiniert, die Qualität überwacht und Fördermittel beantragen kann. Ein Energie-Effizienz-Experte muss in der Expertenliste der dena aufgeführt sein, was einen qualifizierten Energieberater kennzeichnet. 

 

Die EMHAY Energieberatung bietet einen umfassenden Service von der Planung über die Durchführung der Maßnahmen bis zur Beantragung und Auszahlung der Fördergelder sowie der Auswahl vertrauenswürdiger Handwerker und der Qualitätskontrolle. 

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