KfW Förderung
Energetische Sanierungen fördern lassen – mit Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine Vielzahl von Programmen zur Förderung energetischer Sanierungen an. Hierzu gehört der Förderkredit KfW 261, in dem die Sanierung zum Effizienzhaus gefördert wird. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten liegt zwischen 120.000 € und 150.000 € pro Wohneinheit. Auf diesen zinsgünstigen Förderkredit wird ein Tilgungszuschuss angerechnet, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Dieser liegt zwischen 5 % und 45 % und hängt von mehreren Faktoren ab – z.B. welchen Effizienzhausstandard Sie mit der Sanierung erreichen und welche Boni Sie abgreifen können (Erneuerbare-Energien-Bonus, Worst-Performing-Building-Bonus etc.). Was es mit diesen Boni auf sich hat, erklären wir Ihnen gerne in einem kostenfreien Erstgespräch.
Förderung von Konzepten & Maßnahmen
Darüber hinaus fördert die KfW auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 50 %. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten liegt in diesem Fall bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei 10.000 € sowie bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten bei 4.000 € pro Wohneinheit – maximal jedoch 40.000 €. Dadurch sollen die Kosten, welche für den Effizienzhausnachweis, Lüftungskonzept, Wärmebrückenkonzept, Luftdichtheitskonzept, Heizlastberechnung und andere wichtige fachplanerische Nachweise abgedeckt werden. Die Mitwirkung eines zertifizierten Energieberaters ist für die Förderung von Effizienzhäusern erforderlich. In der BEG EM ist dies nur für die Sanierung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Energieberatung zwingend vorgeschrieben.
Zahlreiche Förderprogramme
Seit der Anpassung der Förderrichtlinie der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) läuft die Förderung einer Heizungsanlage über die KfW, auch wenn es sich um einen Investitionszuschuss handelt. Darüber hinaus gewährt die KfW ab dem 27.02.2024 einen zinsgünstigen Ergänzungskredit, wenn ein Zuwendungsbescheid für einen Investitionszuschuss vom BAFA oder der KfW vorliegt.
Zusätzlich fördert die KfW mit dem Programm KfW 455 Maßnahmen zur Barrierereduzierung sowie Einbruchschutz. Mit dem KfW-Programm 270 werden Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher gefördert. Programme zur Förderung von Wallboxen und Solaranlagen zur Stromerzeugung gibt es immer wieder, durch den großen Ansturm sind die Töpfe allerdings sehr schnell leer.