Förderung: Wärmepumpe

Wärmepumpen fördern lassen – durch attraktive Förderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet großzügige Förderungen für Wärmepumpen in Bestandsbauten an, da sie als äußerst energieeffiziente Heizsysteme gelten. Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang 2021 und deren letzten Anpassungen im Januar 2024 wurden die Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen weiter optimiert. 

Mindestens 30% Grundförderung

Im Rahmen der BEG vergibt die KfW auf Bundesebene attraktive Zuschüsse für Wärmepumpeninstallationen. Dabei beträgt die Grundförderung mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dies gilt auch für zusätzliche Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Installation stehen, wie etwa das Fräsen einer Fußbodenheizung. 

Bedingungen für eine Förderung

Um eine Förderung für eine Wärmepumpe zu erhalten, sind jedoch bestimmte Kriterien zu erfüllen. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt und vollständig ausgefüllt sein. Die Wärmepumpe muss in einem mindestens 5 Jahre alten Bestandsbau installiert werden und technische Voraussetzungen erfüllen. Zudem muss sie mindestens 65 Prozent der Wohnfläche mit erneuerbaren Energien beheizen. Seit Januar 2024 muss die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen. Fördermittel für gasbetriebene Heizungsanlagen wurden eingestellt. 

Wir helfen Ihnen durch den gesamten Prozess

EMHAY-Energieberatung unterstützt seit vielen Jahren energetische Sanierungen und kennt die vielfältigen Fördermöglichkeiten in Deutschland. Unsere zertifizierten Energieberater sind Experten in der Antragstellung und kennen die technischen Voraussetzungen genau. Wir finden die beste Förderung für Ihre Sanierung und übernehmen die Beantragung inklusive aller Formalitäten. 

Bei Fragen zur Antragstellung oder den Voraussetzungen stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, das optimale Förderprogramm für Ihre Bedürfnisse zu finden und kümmern uns um alle Details.