Förderung: Heizung

Heizungssanierungen fördern lassen – durch attraktive Förderprogramme

Wenn es um die Sanierung der Heizung geht, stellen sich Immobilienbesitzer und Bauherren einige Fragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Austausch? Welche Heizungsoption passt am besten zu meinen Bedürfnissen? Welche zusätzlichen Funktionen sind sinnvoll und wie hoch sind die Kosten? Und nicht zuletzt: Gibt es staatliche Förderungen für eine neue Heizung? 

Wir von der EMHAY Energieberatung sind langjährige Experten im Bereich energetischer Gebäudesanierung. Wir bieten umfassende Beratung, Organisation und Durchführung von Heizungsmodernisierungen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter kennen sich bestens mit den verfügbaren Fördermöglichkeiten aus und unterstützen Sie gerne beim Finden und Beantragen der passenden Förderung für Ihre neue Heizung. 

Anforderungen an Heizsysteme wachsen

Künftig müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, eine Regelung, die ab 2028 bundesweit gelten soll. Die Vorgaben im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) setzen jedoch die Maßgabe der Wirtschaftlichkeit voraus, wonach sich Investitionen innerhalb der üblichen Betriebsdauer durch die sich einstellenden Einsparungen amortisieren müssen. Ist dies nicht der Fall, gelten die Vorgaben im GEG auch nicht. Wir prüfen, wie hoch die zu erwartenden Einsparungen in Ihrem spezifischen Fall sind und unterstützen Sie dabei, die genannten Anforderung des GEG zu erfüllen sei es durch Wärmepumpen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen oder Biomasseheizungen (Pelletheizungen). 

Die Zusammensetzung der Förderung

Seit diesem Jahr wird die Förderung energieeffizienter Heizungen nicht mehr durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt, sondern von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die förderfähigen Kosten sind bei einem Einfamilienhaus auf 30.000 Euro gedeckelt – der maximale Fördersatz beträgt zwar 70 %, beinhaltet aber einige Förderboni, die unter Umständen nicht auf Ihr Vorhaben zutreffen könnten. Nachfolgend eine kleine Übersicht, wie sich der Fördersatz zusammensetzt, damit Sie den für Sie geltenden Fördersatz bestimmen können: 

  • Basisfördersatz: 30 % 
  • Effizienzbonus: 5 % (Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird, wie z.B. R290 Propan.)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten, für den Bonus berechtigten Heizung.)
  • Einkommensbonus: 30 % (Dieser Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.)

 

Bedingungen für Fördermittel

Um Fördermittel für den Heizungstausch zu erhalten, muss nach aktueller Fassung der Förderrichtlinie zunächst ein Handwerkervertrag mit aufschiebender Bedingung unterschrieben werden. Für eine Musterformulierung einer solchen Bedingung im Einklang mit den Vorgaben des Wirtschaftsministeriums können Sie uns gern kontaktieren. Nach Erhalt der Förderzusage muss die Maßnahme innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden. 

Vor Angebotserstellung verlangt die Förderrichtlinie jedoch eine Reihe an fachplanerischen Nachweisen, damit die Maßnahme auch wirklich förderfähig ist. Hierzu gehört eine detaillierte raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 zur korrekten Dimensionierung der neuen Heizungsanlage. Auf der Grundlage der raumweisen Heizlastberechnung muss dann auch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, damit nicht mehr Heizungswasser erwärmt wird, als nötig ist und alle Räume genug Wärme bekommen. Bei Wärmepumpen muss darüber hinaus die Jahresarbeitszahl im Vorfeld rechnerisch nach VDI 4650 ermittelt werden, damit ein ineffizienter Betrieb der Wärmepumpe ausgeschlossen werden kann. 

 

Profitieren Sie von unserer Expertise

Im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung übernehmen wir die Erstellung all dieser Planungstätigkeiten und lassen Sie auch bei der Fördermittelbeschaffung nicht allein: 

Unsere dena-zertifizierten Energie-Effizienz-Experten stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Das Gute daran: Unsere Leistungen sind zusätzlich zu der Bezuschussung Ihrer Heizungssanierung ebenfalls zu 50 % förderfähig. 

Kontaktieren sie uns