Heizlastberechnung
Frankfurt

Heizlast-berechnung
Frankfurt

IHR EXPERTE FÜR Energieeffizienz

Heizlastberechnung in Frankfurt zur optimalen Heizungs-Planung

Eine Heizlastberechnung gibt Auskunft darüber, wie groß eine Heizung sein muss, um ein Gebäude in Frankfurt effizient zu erwärmen. Bei der Berechnung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Als erfahrene Energieberatung ermitteln wir Ihren Wärmebedarf nach neuesten Methoden.

Vorteile einer Heizlastberechnung für Ihr Gebäude in Frankfurt:

Eine Heizlastberechnung muss in Frankfurt immer nach einem standardisierten Verfahren erfolgen. Die Vorgehensweise wird von einer DIN-Norm bestimmt, damit für ein Gebäude sowohl eine Norm-Innen-, als auch eine Norm-Außentemperatur festgelegt werden kann. Wir führen als kompetente Energieberater eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für Ihr Betriebsgebäude in Frankfurt durch.

Dabei bieten wir unseren Kunden einen Rundum-Service sowohl im Bereich der energetische Baubegleitung als auch in Bezug auf die energetische Fachplanung, damit vorhandene Heizungen grundsätzlich optimiert werden können. Beauftragen Sie unsere Fachberater auch mit einer Wärmebrückenberechnung, um einen fundierten Sanierungsfahrplan zu erstellen. Über uns können Sie verlässlich Ihre Heizlast berechnen lassen und damit langfristig Energiekosten für Ihr Gebäude in Frankfurt sparen.

Zögern Sie nicht und nehmen noch heute Kontakt zu unseren Energieberatern auf oder informieren Sie sich in unseren FAQs über oft gestellte Fragen rund um die Energieberatung.

LEISTUNGEN

Fachplanung

Gebäudeenergie-beratung

Baubegleitung

ZERTIFIZIERUNGEN

Warum eine Wärmebedarfsberechnung in Frankfurt wichtig ist

Wer ein Gebäude neu baut, muss heute schon per Gesetz eine Wärmebedarfsberechnung von einem Dienstleister aus Frankfurt durchführen lassen. Nur dann können entsprechende Fördermittel ausgeschöpft werden. Es gibt zudem noch viele weitere Gründe, warum eine Heizlastberechnung für Ihr neues oder bestehendes Gebäude in Frankfurt sinnvoll ist. Jedes Gebäude verliert durch die Temperaturunterschiede zwischen den Innenräumen und dem Außenbereich Energie in Form von Wärme. Die Heizlastberechnung gibt an, wieviel Wärme das Gebäude in Frankfurt durch die Temperaturunterschiede bzw. die Bausubstanz, Fenster und Türen oder auch durch häufiges Lüften genau verliert. Dieser Wärmeverlust muss entsprechend ausgeglichen werden. Die durch die Heizlastberechnung ermittelten Werte geben schlussendlich an, wie groß die Heizung im Gebäude in Frankfurt dimensioniert sein muss, damit sie effizient läuft und optimal ausgenutzt werden kann.

Wärmebedarf für Ihr Haus berechnen: In Frankfurt übernehmen wir

Sie wollen den konkreten Wärmebedarf für Ihr Haus berechnen lassen? Dann sind wir als Energieberater mit Spezialisierung auf die Heizlastberechnung im Raum Frankfurt genau der richtige Ansprechpartner für Sie.

Oftmals ergibt sich aus der Heizlastberechnung die Erkenntnis, dass eine alte Heizung viel zu groß für das Gebäude in Frankfurt ist. Durch den Einbau einer neuen Heizung können Sie erheblich Kosten und Energieverluste einsparen. Wir führen für Sie eine Heizlastberechnung nach dem sogenannten Regelverfahren durch, das in der DIN-Norm für Gebäude in Frankfurt festgesetzt ist.

Unsere Beratungsleistungen für Firmen und Gebäude in Frankfurt:

HÄUFIGE FRAGEN

Ein Energieberater von EMHAY unterstützt Sie auf dem Gebiet der Energieeffizienz und Fördermittel. Dies kommt dann infrage, wenn Sie eine neue Immobilie erworben haben oder Ihr Bestandsgebäude sanieren möchten. In diesen Fällen hilft Ihnen unser Energieberater mit den erforderlichen Energieausweisen, Sanierungskonzepten, dem individuellen Sanierungsfahrplan, die Inanspruchnahme von Förderungsmitteln und der Baubegleitung. Der Energieberater nimmt an Baubesprechungen teil und stellt den Ansprechpartner zu Fragen rund um die energetische Sanierung dar. Er hält alle Informationen zu den Bauausführungen von Beginn der Planung bis zur Ausführung der Arbeiten fest. Aber auch während der Sanierungsphase dokumentiert er jeden Baufortschritt, empfiehlt Änderungen und bestätigt am Ende die durchgeführte Umsetzung. Ein Energieberater muss in zwei Fällen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) verpflichtend herangezogen werden: Eine Energieberatung ist verpflichtend für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie für Eigentümer, wenn Sie eine umfangreiche Sanierung planen und sachgerecht umsetzen möchten.

Die Kosten für eine umfassende Energieberatung können nicht generell beziffert werden. Hier ist zu berücksichtigen, welche Art Immobilie Sie besitzen. Demnach fällt auch die Preiskalkulation unterschiedlich aus. Die zu erwartenden Kosten für eine Energieberatung hängen vom Anfahrtsweg, von der Anzahl der Wohneinheiten, der Komplexität des Gebäudes, Art und Umfang der vorliegenden Planungsunterlagen sowie der erforderlichen Dokumentation zur Bausubstanz bzw. der Anlagentechnik etc. ab. Alle Aspekte fließen detailliert in ein individuelles Angebot ein. Eine Energieberatung, aus der zielführende Empfehlungen für eine energetische Optimierung von Gebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) hervorgehen, rechnet sich in jeder Hinsicht mit Blick auf die zu erwartenden Einsparpotenziale. Für die Inanspruchnahme einer Energieberatung haben Sie die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Für diese benötigen Sie jedoch einen zertifizierten Energieberater der dena Experten-Liste. Eine staatliche Förderung für die Sanierung können Sie von der KfW bekommen. Aber auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können Sie eine BAFA-BEG-Förderung erhalten, wofür Sie jedoch Dokumente benötigen, die Ihn nur ein Energie-Effizienz-Experte ausstellen kann.
Je nachdem, welche Leistungen Sie im Rahmen der Energieberatung in Anspruch nehmen, können Sie eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. der KfW erhalten. Die Kosten für eine Energieberatung vor Ort werden von der BAFA mit Fördermitteln unterstützt. Gerne informieren wir Sie zu den aktuellen Fördersätzen, die für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten unterschiedlich ausfallen. Auch für die Fachplanung und Baubegleitung werden die Kosten zu einem beträchtlichen Teil übernommen. Die förderfähigen Höchstgrenzen für eine Energieberatung sind bei Nichtwohngebäuden abhängig von der thermisch konditionierten Nettogrundfläche. Bei Nichtwohngebäuden können ebenso für die Fachplanung und Baubegleitung Fördermittel in Anspruch genommen werden. Für Neubauten erhalten Sie den Effizienzhaus-Zuschuss KfW 461 und bei bereits bestehenden Gebäuden den Förderkredit KfW 261/262. Die KfW fördert in beiden Fällen die Leistung des Energieberaters anteilig je nach den aktuell förderungsfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus. Alternativ können Sie auch eine Förderung vom BAFA erhalten. Den Antrag auf die Gewährung der Fördermittel können Sie entweder selbst über das Zuschuss-Portal der KfW oder das BAFA-Portal online vornehmen oder aber durch einen Energieberater für Sie vornehmen lassen. Die Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Kundenstimmen

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns.

Wir beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich!