LEISTUNGEN

Effizienzhaus 40 NH
Frankfurt
Effizienzhaus
40 NH
Frankfurt
Ein Effizienzhaus 40 NH ist ein förderfähiger Standard für den Neubau von Gebäuden. Wir bieten Ihnen in Frankfurt eine fachkundige Beratung an, die Ihnen Aufschluss darüber gibt, welche energetischen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften getroffen werden müssen und welche Förderungen es gibt.
Ein Effizienzhaus 40 NH zeichnet sich durch eine besonders hohe Energieeffizienz aus stellt somit einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele dar. Neben einer hohen Energieeffizienz, einer hervorragenden Wärmedämmung sowie einer kontrollierten Lüftung bietet ein solches Gebäude zudem die Möglichkeit der Förderung durch die KfW.
Für die Förderung eines Effizienz 40-Hauses durch die KfW ist jedoch die Einhaltung bestimmter Werte relevant. Der maximale Primärenergiebedarf eines solchen Hauses in Frankfurt liegt somit bei 40 % des Referenzwertes nach EnEV 2016. Um den hohen Anforderungen eines Effizienzhauses 40 NH somit gerecht zu werden, ist eine sorgfältige Planung und Umsetzung der Bauvorhabens mit vorangehender Beratung notwendig.
Wer sich für den Bau von einem Effizienzhaus 40 NH interessiert, sollte in Frankfurt jedoch eine Beratung von einem Energieberater in Anspruch nehmen, in welcher mögliche Maßnahmen erläutern werden, inwiefern der vorgegebene Standard „Effizienzhaus 40 NH“ erreicht werden kann.
Wir unterstützen Sie außerdem dabei, für Ihr bereits bestehendes Gebäude in Frankfurt eine KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen zu erhalten, indem wir Ihnen in einer Beratung eine Sanierungsfahrplan-Option für Ihr Gebäude präsentieren. Das bedeutet, dass wir Ihnen sämtliche erforderlichen Schritte präsentieren, um sicherzustellen, dass auch Ihr Altbau die Vorgaben eines Effizienzhaus-40-Standards erfüllt (es gilt zu beachten: “NH” bezieht sich auf Neubauten).
Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr über uns und unsere Leistungen rund um eine Effizienzhaus 40 NH-Beratung in Frankfurt sowie in Bezug auf eine von uns durchgeführte energetische Baubegleitung oder Fachplanung. Die häufigsten Fragen beantworten wir Ihnen gerne bereits vorab in unseren FAQs.
Fachplanung
Gebäudeenergie-beratung
Baubegleitung
Wer ein KfW-Effizienzhaus 40 bauen und entsprechende Förderungen bekommen möchte, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese gelten sowohl für Neubauten in Frankfurt als auch für sanierte Gebäude. Laut BEG darf ein solches Gebäude nur 40 % des Primärenergieverbrauches und 55 % der Transmissionswärmeverluste des Referenzgebäudes besitzen. Förderfähig sind sowohl Neubauten als auch sanierte Gebäude und Nichtwohngebäude. Im Rahmen einer Effizienzhaus 40 NH-Beratung informieren wir Sie auch über Sonderregelungen für energieeffiziente Gebäude in Frankfurt.
Die KfW 40-Förderung für Neubauten in Frankfurt wird nur dann erteilt, wenn die vorgegebenen Energiewerte nachweislich erreicht werden. Im Rahmen einer Effizienzhaus 40 NH-Beratung für Neubauten zeigen wir Ihnen gerne, in welcher Höhe Ihnen Zuschüsse von KfW und BAFA zustehen. Pro Wohneinheit in einem Effizienzhaus 40 NH belaufen sich die förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro. Nutzen Sie deshalb unsere professionelle Beratung in Frankfurt, um rechtzeitig Anträge zu stellen und alle Formalitäten einzuhalten.
Ein Energieberater von EMHAY unterstützt Sie auf dem Gebiet der Energieeffizienz und Fördermittel. Dies kommt dann infrage, wenn Sie eine neue Immobilie erworben haben oder Ihr Bestandsgebäude sanieren möchten. In diesen Fällen hilft Ihnen unser Energieberater mit den erforderlichen Energieausweisen, Sanierungskonzepten, dem individuellen Sanierungsfahrplan, die Inanspruchnahme von Förderungsmitteln und der Baubegleitung. Der Energieberater nimmt an Baubesprechungen teil und stellt den Ansprechpartner zu Fragen rund um die energetische Sanierung dar. Er hält alle Informationen zu den Bauausführungen von Beginn der Planung bis zur Ausführung der Arbeiten fest. Aber auch während der Sanierungsphase dokumentiert er jeden Baufortschritt, empfiehlt Änderungen und bestätigt am Ende die durchgeführte Umsetzung. Ein Energieberater muss in zwei Fällen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) verpflichtend herangezogen werden: Eine Energieberatung ist verpflichtend für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie für Eigentümer, wenn Sie eine umfangreiche Sanierung planen und sachgerecht umsetzen möchten.