Lüftungskonzept
Mainz

Lüftungskonzept
Mainz

IHR EXPERTE FÜR Energieeffizienz

Wir erstellen Ihr Lüftungskonzept im Raum Mainz

Falsches Lüften führt nicht nur zu einer ungesunden Raumluft, sondern kann auch die Entstehung von Schimmel und anderen Feuchtigkeitsschäden im Haus begünstigen. Mit einem fundierten Lüftungskonzept für Ihr Gebäude in Mainz werden Ihre Räume immer ausreichend mit Frischluft versorgt.

Unsere Energieberater erstellen Ihr Lüftungskonzept nach Vorschrift:

Ein Lüftungskonzept soll generell die Frage beantworten, ob nach der Fertigstellung eines Gebäudes in Mainz eine zusätzliche Lüftungsanlage eingebaut werden muss, um einen ausreichenden Lüftungswechsel sicherzustellen. Energieeffiziente Häuser werden heute so gebaut, dass sie möglichst dicht sind, um Wärmeverluste zu vermeiden. Das führt aber auch dazu, dass oftmals nicht ausreichend Frischluft ins Innere gelangt, die Raumluft stickig wird und Feuchtigkeitsschäden entstehen. Über uns können Sie ein offizielles Lüftungskonzept nach DIN-Norm erstellen lassen, wenn Sie ein Gebäude in Mainz neu bauen oder im Rahmen einer Sanierung mehr als ein Drittel aller Fenster austauschen bzw. ein Drittel der Dämmung ersetzen möchten. Die häufigsten Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne bereits vorab in unseren FAQ.

LEISTUNGEN

Fachplanung

Gebäudeenergie-beratung

Baubegleitung

ZERTIFIZIERUNGEN

Unsere Leistungen zur Lüftungsplanung in Mainz

Wir erstellen das Lüftungskonzept für Ihr Gebäude in Mainz nach der DIN 1946-6. In dieser Norm zur Lüftungsplanung werden insgesamt vier Stufen genannt, die unsere Energieberater bei der Erstellung berücksichtigen.

Lüftungskonzept für Gebäude in Mainz nach DIN-Norm erstellen lassen:

  • Lüftung zum Schutz vor Feuchtigkeit
    Mit einer entsprechenden Grundlüftung muss ein Schutz vor Feuchtigkeitsschäden gewährleistet werden. Dieser muss auch dann garantiert werden, wenn ein Gebäude längere Zeit ungenutzt ist.

  • Reduzierte Lüftung
    Wenn die Bewohner oder Benutzer eines Gebäudes länger abwesend sind und nicht lüften können, muss die Raumluft trotzdem schadstofffrei sein.

  • Nennlüftung
    Bei der Nennlüftung handelt es sich um die normale Nutzung des Raumes, die ein komfortables Raumklima sicherstellen sollte.

  • Intensivlüftung
    Diese Lüftungsform wird insbesondere in Situationen angewendet, in denen ein hoher Feuchtigkeitsgehalt in der Luft entsteht, wie beispielsweise beim Kochen. Durch diese Lüftungsform wird Feuchtigkeit gezielt abgetragen.

Insbesondere in gewerblich genutzten Gebäuden sind die Anforderungen an den Schallschutz und die Raumluftqualität sehr hoch. Hier schreibt das Gesetz häufig den Einbau von Lüftungstechnik vor.

Die richtige Lüftungstechnik für Ihr Gebäude in Mainz

Es gibt heute schon sehr innovative Klima- und Lüftungsanlagen, mit denen die Raumluftqualität erheblich verbessert werden kann. Welche Lüftungstechnik für Ihr Gebäude in Mainz sinnvoll ist, klären wir gerne im Rahmen einer individuellen Beratung. Unsere Energieberater erstellen dazu ein fundiertes Lüftungskonzept, identifizieren die Schwachstellen Ihres Gebäudes und empfehlen Ihnen geeignete Maßnahmen, um die Energiesparpotenziale in Zukunft voll zu nutzen.

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsportfolio rund um die Energieberatung:

HÄUFIGE FRAGEN

Ein Energieberater von EMHAY unterstützt Sie auf dem Gebiet der Energieeffizienz und Fördermittel. Dies kommt dann infrage, wenn Sie eine neue Immobilie erworben haben oder Ihr Bestandsgebäude sanieren möchten. In diesen Fällen hilft Ihnen unser Energieberater mit den erforderlichen Energieausweisen, Sanierungskonzepten, dem individuellen Sanierungsfahrplan, die Inanspruchnahme von Förderungsmitteln und der Baubegleitung. Der Energieberater nimmt an Baubesprechungen teil und stellt den Ansprechpartner zu Fragen rund um die energetische Sanierung dar. Er hält alle Informationen zu den Bauausführungen von Beginn der Planung bis zur Ausführung der Arbeiten fest. Aber auch während der Sanierungsphase dokumentiert er jeden Baufortschritt, empfiehlt Änderungen und bestätigt am Ende die durchgeführte Umsetzung. Ein Energieberater muss in zwei Fällen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) verpflichtend herangezogen werden: Eine Energieberatung ist verpflichtend für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie für Eigentümer, wenn Sie eine umfangreiche Sanierung planen und sachgerecht umsetzen möchten.

Die Kosten für eine umfassende Energieberatung können nicht generell beziffert werden. Hier ist zu berücksichtigen, welche Art Immobilie Sie besitzen. Demnach fällt auch die Preiskalkulation unterschiedlich aus. Die zu erwartenden Kosten für eine Energieberatung hängen vom Anfahrtsweg, von der Anzahl der Wohneinheiten, der Komplexität des Gebäudes, Art und Umfang der vorliegenden Planungsunterlagen sowie der erforderlichen Dokumentation zur Bausubstanz bzw. der Anlagentechnik etc. ab. Alle Aspekte fließen detailliert in ein individuelles Angebot ein. Eine Energieberatung, aus der zielführende Empfehlungen für eine energetische Optimierung von Gebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) hervorgehen, rechnet sich in jeder Hinsicht mit Blick auf die zu erwartenden Einsparpotenziale. Für die Inanspruchnahme einer Energieberatung haben Sie die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Für diese benötigen Sie jedoch einen zertifizierten Energieberater der dena Experten-Liste. Eine staatliche Förderung für die Sanierung können Sie von der KfW bekommen. Aber auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können Sie eine BAFA-BEG-Förderung erhalten, wofür Sie jedoch Dokumente benötigen, die Ihn nur ein Energie-Effizienz-Experte ausstellen kann.
Je nachdem, welche Leistungen Sie im Rahmen der Energieberatung in Anspruch nehmen, können Sie eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. der KfW erhalten. Die Kosten für eine Energieberatung vor Ort werden von der BAFA mit Fördermitteln unterstützt. Gerne informieren wir Sie zu den aktuellen Fördersätzen, die für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten unterschiedlich ausfallen. Auch für die Fachplanung und Baubegleitung werden die Kosten zu einem beträchtlichen Teil übernommen. Die förderfähigen Höchstgrenzen für eine Energieberatung sind bei Nichtwohngebäuden abhängig von der thermisch konditionierten Nettogrundfläche. Bei Nichtwohngebäuden können ebenso für die Fachplanung und Baubegleitung Fördermittel in Anspruch genommen werden. Für Neubauten erhalten Sie den Effizienzhaus-Zuschuss KfW 461 und bei bereits bestehenden Gebäuden den Förderkredit KfW 261/262. Die KfW fördert in beiden Fällen die Leistung des Energieberaters anteilig je nach den aktuell förderungsfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus. Alternativ können Sie auch eine Förderung vom BAFA erhalten. Den Antrag auf die Gewährung der Fördermittel können Sie entweder selbst über das Zuschuss-Portal der KfW oder das BAFA-Portal online vornehmen oder aber durch einen Energieberater für Sie vornehmen lassen. Die Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

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