LEISTUNGEN

Wärmeschutznachweis
Frankfurt
Wärmeschutz-nachweis
Frankfurt
Wer ein Haus neu bauen oder ein Bestandsgebäude sanieren möchte, muss im Regelfall einen Wärmeschutznachweis erbringen, da dadurch die Einhaltung bestimmter energetischer und baulicher Werte sichergestellt wird. In Frankfurt sind wir dafür die Experten.
Mithilfe aktueller Kennzeichen lassen sich konkrete Aussagen über die Energieeffizienz eines Gebäudes in Frankfurt treffen. Dabei sollte der Wärmeschutznachweis nicht mit dem Energieausweis für Gebäude verwechselt werden – denn während der Energieausweis beispielsweise neuen Eigentümern oder Mietern vorgelegt werden muss, stellt der Wärmeschutznachweis für ein Gebäude in Frankfurt sicher, dass bestimmte Werte aus dem Gebäudeenergiegesetz eingehalten werden.
Als zertifizierte Energieberater sind wir dazu berechtigt, Wärmeschutznachweise (früher EnEV-Nachweise) für Kunden aus Frankfurt zu erstellen. Gerne bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung an, wenn Sie zudem im Rahmen einer Sanierung wichtige Komponenten wie die Dämmung oder den Wärmeverlust im Rahmen eines Blower-Door-Tests prüfen wollen. Erfahren Sie gerne vorab mehr über uns und unsere Arbeit oder informieren Sie sich über häufig gestellte Fragen im Bereich der Energieberatung in unserem FAQ-Bereich.
Fachplanung
Gebäudeenergie-beratung
Baubegleitung
In der Regel wird ein Wärmeschutznachweis für jeden Neubau in Frankfurt gefordert. Dabei stehen vor allem die Gewährleistung eines gesunden Klimas, ein ausreichender Frost- und Feuchtigkeitsschutz der Bausubstanz, die Schonung von Ressourcen sowie die Reduktion von Schadstoff-Emissionen im Fokus. Die rechtliche Grundlage für den Wärmeschutznachweis in Frankfurt und deutschlandweit bildet das Gebäudeenergiegesetz. Für die Ausstellung eines solchen Ausweises sind drei Ergebnisse entscheidend:
Wird ein Neubau geplant, wird der Wärmeschutznachweis bereits vor Baubeginn in Frankfurt benötigt und im Rahmen des Bauantragsverfahrens eingereicht.
Ein Energieberater von EMHAY unterstützt Sie auf dem Gebiet der Energieeffizienz und Fördermittel. Dies kommt dann infrage, wenn Sie eine neue Immobilie erworben haben oder Ihr Bestandsgebäude sanieren möchten. In diesen Fällen hilft Ihnen unser Energieberater mit den erforderlichen Energieausweisen, Sanierungskonzepten, dem individuellen Sanierungsfahrplan, die Inanspruchnahme von Förderungsmitteln und der Baubegleitung. Der Energieberater nimmt an Baubesprechungen teil und stellt den Ansprechpartner zu Fragen rund um die energetische Sanierung dar. Er hält alle Informationen zu den Bauausführungen von Beginn der Planung bis zur Ausführung der Arbeiten fest. Aber auch während der Sanierungsphase dokumentiert er jeden Baufortschritt, empfiehlt Änderungen und bestätigt am Ende die durchgeführte Umsetzung. Ein Energieberater muss in zwei Fällen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) verpflichtend herangezogen werden: Eine Energieberatung ist verpflichtend für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie für Eigentümer, wenn Sie eine umfangreiche Sanierung planen und sachgerecht umsetzen möchten.