Wärmeschutznachweis
von Gebäuden

Mainz

Wärmeschutz-nachweis
von Gebäuden

Mainz

IHR EXPERTE FÜR Energieeffizienz

Wärmeschutznachweis für Neu- und Altbauten in Mainz

Ein Wärmeschutznachweis ist heute für die meisten Bauherren in Mainz Pflicht. Er wird sowohl für den Neubau als auch im Rahmen von Sanierungsvorhaben gefordert. Als Energieexperten sind wir dazu berechtigt, Ihnen einen solchen Nachweis zur Vorlage bei den Behörden auszustellen.

Geben Sie die Erstellung Ihres Wärmeschutznachweises in unsere kompetenten Hände:

Wer heute ein Bau- oder Umbauvorhaben plant, muss die Einhaltung strenger Energieeffizienz-Vorgaben nachweisen. Genau dafür ist der Wärmeschutznachweis für Ihr Projekt in Mainz erforderlich. Dieser Nachweis ist aber nicht mit dem Energieausweis zu verwechseln, den Eigentümer bei einem Verkauf oder bei einer Vermietung ihrer Immobilie vorlegen müssen. Der Wärmschutznachweis (ehem. EnEV-Nachweis) zeigt an, dass die aus dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) vorgegebenen Werte des Gebäudes eingehalten werden. Den Wärmeschutznachweis dürfen dabei nur bestimmte Experten erstellen – in Mainz sind wir dafür Ihr Ansprechpartner. Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere Leistungen wie den Blower-Door-Test oder eine umfangreiche Energieberatung an, um Einsparpotenziale zu identifizieren. Lesen Sie gerne mehr über uns – die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen bereits vorab in unseren FAQ.

LEISTUNGEN

Fachplanung

Gebäudeenergie-beratung

Baubegleitung

ZERTIFIZIERUNGEN

Wärmeschutznachweis für Neubau-Vorhaben in Mainz

Der Wärmeschutznachweis enthält zum einen Informationen darüber, wie sich der Primärenergiebedarf eines Neubaus in Mainz gestaltet. Unter dem Primärenergiebedarf versteht man die Menge an Energie, die zum Beheizen eines Gebäudes aufgebracht werden muss. Dabei wird auch der Aufwand für die Energiegewinnung, deren Aufbereitung und Transport berücksichtigt.

Darüber hinaus erfasst der Wärmeschutznachweis auch den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle in Mainz. Dabei handelt es sich um die Angabe, wie hoch der Wärmeverlust über die Gebäudehülle ist. Ein dritter Wert, der im Rahmen des Wärmeschutznachweises erkannt wird, ist der sommerliche Wärmeschutz, der für Neubauten in Mainz bestimmt werden muss. Dieser Wert orientiert sich an den Sonneneintragswerten und gibt an, wie stark sich ein Gebäude in den Sommermonaten aufheizt.

Erhält ein Gebäude einen Wärmeschutznachweis, bedeutet das, dass sowohl ein gesundes Klima als auch ein ausreichender Frost- und Feuchtigkeitsschutz in diesem gewährleistet ist. Wichtig zu wissen: Der Wärmeschutznachweis muss bereits vor Beginn des Bauvorhabens in Mainz vorliegen. Nur dann sind die Unterlagen für das Bauantragsverfahren vollständig. Beauftragen Sie uns daher rechtzeitig damit, den Wärmeschutznachweis für Ihren Neubau in Mainz zu erstellen.

Erfahren Sie mehr über unsere vielseitigen Leistungen rund um die Energieberatung:

HÄUFIGE FRAGEN

Ein Energieberater von EMHAY unterstützt Sie auf dem Gebiet der Energieeffizienz und Fördermittel. Dies kommt dann infrage, wenn Sie eine neue Immobilie erworben haben oder Ihr Bestandsgebäude sanieren möchten. In diesen Fällen hilft Ihnen unser Energieberater mit den erforderlichen Energieausweisen, Sanierungskonzepten, dem individuellen Sanierungsfahrplan, die Inanspruchnahme von Förderungsmitteln und der Baubegleitung. Der Energieberater nimmt an Baubesprechungen teil und stellt den Ansprechpartner zu Fragen rund um die energetische Sanierung dar. Er hält alle Informationen zu den Bauausführungen von Beginn der Planung bis zur Ausführung der Arbeiten fest. Aber auch während der Sanierungsphase dokumentiert er jeden Baufortschritt, empfiehlt Änderungen und bestätigt am Ende die durchgeführte Umsetzung. Ein Energieberater muss in zwei Fällen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) verpflichtend herangezogen werden: Eine Energieberatung ist verpflichtend für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie für Eigentümer, wenn Sie eine umfangreiche Sanierung planen und sachgerecht umsetzen möchten.

Die Kosten für eine umfassende Energieberatung können nicht generell beziffert werden. Hier ist zu berücksichtigen, welche Art Immobilie Sie besitzen. Demnach fällt auch die Preiskalkulation unterschiedlich aus. Die zu erwartenden Kosten für eine Energieberatung hängen vom Anfahrtsweg, von der Anzahl der Wohneinheiten, der Komplexität des Gebäudes, Art und Umfang der vorliegenden Planungsunterlagen sowie der erforderlichen Dokumentation zur Bausubstanz bzw. der Anlagentechnik etc. ab. Alle Aspekte fließen detailliert in ein individuelles Angebot ein. Eine Energieberatung, aus der zielführende Empfehlungen für eine energetische Optimierung von Gebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) hervorgehen, rechnet sich in jeder Hinsicht mit Blick auf die zu erwartenden Einsparpotenziale. Für die Inanspruchnahme einer Energieberatung haben Sie die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Für diese benötigen Sie jedoch einen zertifizierten Energieberater der dena Experten-Liste. Eine staatliche Förderung für die Sanierung können Sie von der KfW bekommen. Aber auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können Sie eine BAFA-BEG-Förderung erhalten, wofür Sie jedoch Dokumente benötigen, die Ihn nur ein Energie-Effizienz-Experte ausstellen kann.
Je nachdem, welche Leistungen Sie im Rahmen der Energieberatung in Anspruch nehmen, können Sie eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. der KfW erhalten. Die Kosten für eine Energieberatung vor Ort werden von der BAFA mit Fördermitteln unterstützt. Gerne informieren wir Sie zu den aktuellen Fördersätzen, die für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten unterschiedlich ausfallen. Auch für die Fachplanung und Baubegleitung werden die Kosten zu einem beträchtlichen Teil übernommen. Die förderfähigen Höchstgrenzen für eine Energieberatung sind bei Nichtwohngebäuden abhängig von der thermisch konditionierten Nettogrundfläche. Bei Nichtwohngebäuden können ebenso für die Fachplanung und Baubegleitung Fördermittel in Anspruch genommen werden. Für Neubauten erhalten Sie den Effizienzhaus-Zuschuss KfW 461 und bei bereits bestehenden Gebäuden den Förderkredit KfW 261/262. Die KfW fördert in beiden Fällen die Leistung des Energieberaters anteilig je nach den aktuell förderungsfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus. Alternativ können Sie auch eine Förderung vom BAFA erhalten. Den Antrag auf die Gewährung der Fördermittel können Sie entweder selbst über das Zuschuss-Portal der KfW oder das BAFA-Portal online vornehmen oder aber durch einen Energieberater für Sie vornehmen lassen. Die Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

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